


Wenn du nicht lernen willst, kann dir niemand helfen.
Willst du aber lernen, kann niemand dich aufhalten.

Pakt für den Ganztag
Ganztägige Bildung und Betreuung
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist beschlossen.
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe (bei uns E1 und E2) einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen E1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Auch wir an der Grundschule in Köppern machen uns auf den Weg in den „Pakt für den Ganztag“. Dieses ist ein gemeinsames Projekt vom Land Hessen und unserem Schulträger, dem Hochtaunuskreis, zur Förderung des bedarfsorientierten Ausbaus von Bildungs- und Betreuungsangeboten an fünf Tagen pro Woche und in den Schulferien.
Unsere Steuergruppe "Ganztag", die sich aus fünf Lehrkräften, der Betreuungsleitung Frau Kessels, der Schulelternbeiratsvorsitzenden Frau Nätscher und mir zusammensetzt, arbeitet seit dem Schuljahr 2024/2025 mit Hochdruck an der Erstellung des Ganztagskonzepts, plant Informationsveranstaltungen und Befragungen, initiiert Hospitationen an bestehenden Ganztagsschulen und bereitet die Einführung zum Schuljahr 2026/2027 vor.
Die Räumlichkeiten in Form von vorerst zwei Pavillons sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits vorhanden. Der im Frühjahr 2025 neu errichtete Pavillon wird Ende 2026 noch aufgestockt, wodurch die Aufnahmekapazitäten dann weiter erhöht werden.


