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Wenn du nicht lernen willst, kann dir niemand helfen.
Willst du aber lernen, kann niemand dich aufhalten.
Schulordnung
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Schulordnung der Grundschule Köppern
Wir bemühen uns alle um einen freundlichen Umgangston und ein respektvolles Miteinander.
Die Anweisungen der Lehrkräfte müssen befolgt werden.
A. Allgemein
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Alle erscheinen pünktlich zu ihrem Unterricht.
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Die im Unterricht benötigten Materialien sind mitzubringen. Spielsachen bleiben zu Hause.
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Hausaufgaben sind regelmäßig und sorgfältig zu erledigen.
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Jeder beachtet die für den jeweiligen Unterricht vereinbarten Regeln (dies gilt besonders für Kreisgespräche, Partner- und Gruppenarbeit).
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Freie Arbeitszeiten sind sinnvoll und eigenverantwortlich zu nutzen. Dabei ist Rücksicht auf alle anderen zu nehmen.
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Müssen von einer Lehrkraft zwei Klassen gleichzeitig beaufsichtigt werden, verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler besonders verantwortungsvoll.
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Alle verhalten sich so, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden.
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Im Schulgebäude wird langsam und leise gelaufen.
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Zur Sicherheit aller Kinder ist es verboten, an den Treppengeländern zu rutschen und Gegenstände vom 1. Stock aus nach unten zu werfen.
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Jede Art von Gewalt ist verboten (mit Taten und/ oder Worten).
B. Klassenräume
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Regeln, die mit der jeweiligen Lehrkraft getroffen wurden, werden eingehalten.
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Alle Materialien (Schulmöbel, Spiele, Bücher, usw.) werden pfleglich behandelt.
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Jeder hält Ordnung und Sauberkeit am eigenen Platz sowie im gesamten Klassenraum.
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Ohne Erlaubnis wird kein anderer Klassenraum betreten.
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Die Arbeitsmittel der Lehrkräfte und der Mitschüler werden nur mit deren Erlaubnis benutzt.
C. Fachräume
1. Sporthalle
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Solange keine Lehrkraft in der Halle ist, betritt keine Schülerin bzw. kein Schüler die Halle.
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Geräteräume werden von den Schülerinnen und Schülern nur nach Auftrag durch die Lehrkraft betreten.
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Geräte werden nur nach Freigabe genutzt.
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Während des Unterrichts wird die Toilette nur betreten, wenn die Lehrkraft informiert wurde.
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Angemessene Sportkleidung ist erforderlich.
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Schmuck muss abgelegt werden. Lange Haare werden mit einem Gummi zusammengebunden und Ohrstecker werden abgeklebt.
2. Musikraum/ Küchen/ Werkraum/ Computerraum/ Bücherei/ Forscherwerkstatt
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Diese Räume werden nur mit einem Lehrerauftrag betreten und nach der Benutzung wieder aufgeräumt und sauber verlassen.
D. Schulhöfe (Pausenregelung)
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Die Grenzen des jeweiligen Schulhofes dürfen nur nach Absprache mit der jeweilig aufsichtführenden Lehrkraft überschritten werden.
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Die Spielflächen verringern sich bei schlechtem Wetter (Absperrmarkierung auf der Rasenfläche).
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Das Fußballspielen ist nur auf dem Fußballplatz erlaubt. Es gelten die festgelegten Zeiten (Aushang in den Klassen und am Fenster des Musikraums).
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Klettern an den Bäumen ist nur am „Kletterbaum“ (kl. Schulhof) erlaubt (bis zum ersten Ast mit den Füßen).
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Mit Sand, Schnee, Tannenzapfen, Kastanien, usw. darf gespielt, aber nicht geworfen werden. Mit Stöcken wird grundsätzlich nicht gespielt. Pflanzenteile werden weder abgepflückt noch gegessen.
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Während der Pause ist das Betreten des Schulgebäudes nur erlaubt, wenn man auf die Toilette muss bzw. im Sonderfall.
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Für die Regenpause gelten besondere Absprachen.
E. Toiletten
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Die Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsbereiche. Sie sollen hygienisch benutzt und sauber verlassen werden.
Mit der gesamten Schulanlage, dem Schulgebäude und dem Inventar ist pfleglich umzugehen.
Bei Beschädigungen haften die jeweiligen Eltern.
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Wer sich nicht an die Regeln der Schulordnung hält, muss mit folgenden Maßnahmen rechnen:
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Ernsthafte Gespräche mit den Lehrkräften und/ oder der Schulleiterin
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Bearbeiten von Sonderaufgaben mit Kenntnisnahme der Eltern
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Ausschluss von AGs
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Weiterarbeit in einer anderen Lerngruppe (zeitlich begrenzt)
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Auswirkungen auf die Noten im Arbeits- und/ oder Sozialverhalten
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Elterngespräche
Wenn die Maßnahmen nicht ausreichen, folgen Ordnungsmaßnahmen gemäß des Hessischen Schulgesetzes, § 82 II:
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Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen.
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Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen.
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Androhung der Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe
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(…)
Die entsprechenden Unterlagen werden für zwei Jahre der Schülerakte beigelegt.
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